Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Rita Schätzle – alpha-steps
(nachstehend alpha-steps genannt)

Basierend auf den Empfehlungen des Bundes Deutscher Verkaufsförderer und Trainer e.V. (BDVT)


1 Vertragsgestaltung

1.1 Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (dyn-a-mind) über die beidseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2 Die vorliegenden alpha-steps Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.


2 Leistungen von alpha-steps

2.1 alpha-steps erbringt ihre Leistungen vereinbarungsgemäß selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2 Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden mit dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und alpha-steps im Einzelnen festgelegt.

2.3 alpha-steps erbringt Leistungen insbesondere in Form von Beratung und Seminaren auf den Gebieten Führungskräftetraining, Menschenkenntnis, Mentaltraining und Coaching nach Vereinbarung.

2.4 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt, es sei denn dies ist ausdrücklich vorher vereinbart und den zu trainierenden Personen bekannt.


3 Honorare und Kosten

3.1 Das erste Kontakt Gespräch durch alpha-steps ist unentgeltlich, sofern es in den Geschäftsräumen von alpha-steps stattfindet. Anderenfalls trägt der Auftraggeber lediglich die Reisekosten und Spesen.

3.2 Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3 Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.4 Zusätzlich nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien, Seminarräumen und Tagungstechnik.

3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.6 Reise- und Aufenthaltskosten, sowie evtl. anfallende Material- und technische Kosten werden gesondert und nach tatsächlichem Aufwand berechnet. An- und Abreisen mit dem eigenen Pkw werden grundsätzlich mit € 0,45 je gefahrenem km abgerechnet, ohne dass ein schriftlicher Nachweis seitens alpha-steps geführt oder erbracht werden muss.

3.7 Alle Leistungen gelten incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da alpha-steps als Kleinunternehmung eingetragen ist.

3.8 Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Beendigung des Auftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.


4 Sicherung der Leistungen

4.1 Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von alpha-steps an den von alpha-steps erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von alpha-steps. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nicht gestattet.

4.2 alpha-steps sichert zu, dass den von ihr für die Durchführung des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.

4.3 Der Auftraggeber informiert alpha-steps vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4 Sollen Teile des Trainingskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist alpha-steps zur Kooperation dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5 alpha-steps verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevante Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

4.6 alpha-steps trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von alpha-steps zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. alpha-steps wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen.

4.7 alpha-steps ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nicht anders vereinbart wurde.

4.8 Die Teilnahme an Seminaren der alpha-steps erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmer.

4.9 Jegliche Haftung seitens alpha-steps wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.10 Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch alpha-steps wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von alpha-steps nicht zu vertretenen Umständen nicht eingehalten werden, ist alpha-steps unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten und aus obengenannten Gründen abgesagten Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so ist bei Absagen bis zwölf Monate vor dem Seminar Termin lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Bei Absage innerhalb von 10 Monaten vor der Trainingsdurchführung 25 %, bis zu sechs Monaten 50 %, bis zu drei Monaten 75 % des Honorars, danach 100 % zzgl. Kosten gemäß Ziff. 3 zu zahlen. Das von alpha-steps vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziff. 4.1 zur Verfügung gestellt.


5 Allgemeine Bedingungen

5.1 Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Partnern getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der alpha-steps unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den mit diesen alpha-steps -Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen ist der Sitz von alpha-steps, falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.


alpha-steps
Rita A. Schaetzle
Raiffeisenstraße 7
77978 Schuttertal
Mobil 01 60 / 8 40 60 28
E-Mail rs@alpha-steps.de

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